Aktuell
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau verschärft das Departement für Bau und Umwelt das absolute Feuerverbot: Ab Freitag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerverbot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen – bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft
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Die Stadt Weinfelden schreibt die Zwischennutzung des ehemaligen Feuerwehrdepots an der Bankstrasse wie angekündigt öffentlich aus. Die Räume sollen ab 2027 für eine Nutzung offenstehen, die einen Mehrwert für die Bevölkerung schafft.
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Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.
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Vom Stadtrat und vom Bauamt erteilte Baubewilligungen werden wöchentlich publiziert, sofern entsprechende Anträge in der jeweiligen Kalenderwoche (KW) behandelt wurden. Rechtskräftig werden die Bewilligungen jeweils nach Ablauf der 30-tägigen Rekursfrist.
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Neubau 2 Ladestationen, Walkestrasse 30, 32, 34, 36, 38, 40, Parz. Nr. 1242
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Aufstellung Reklametafel, Südstrasse 5, Parz. Nr. 1290, Assek Nr. 2819
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Erstellung Sitzplatz (bereits erstellt), Bachtobelstrasse 76c, Parz. Nr. 2017
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Walkestrasse (Abschnitt Lagerstrasse bis Dufourstrasse)
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Alle Weinfelder Baustellen am Strassen- und Schienennetz 2026 in der Übersicht.
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Burgstrasse (Abschnitt Bründlerbergstrasse bis Burgwiesenstrasse)
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Bankstrasse (Abschnitt Bahnhof- bis Rathausstrasse) - Etappe 3