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Energierichtplan

Öffentliche Bekanntmachung des totalrevidierten Energierichtplans

Anfangs 2021 konnte der totalrevidierte Energierichtplan öffentlich bekannt gemacht werden. Dieser neue Richtplan zeigt auf, wie die Entwicklung von Weinfelden im Bereich Energie verlaufen soll. Er enthält verschiedene Schwerpunkte. Zu nennen ist unter anderem die Fernwärmenutzung, welche einen deutlich grösseren Stellenwert erhält als bisher.

Im Anschluss an die Bekanntmachung im Januar/Februar 2021 wurde das Dossier an das Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde ein Darstellungsfehler im Plan festgestellt. Dies soll korrigiert und die Entwurfsfassung vom Dezember 2020 durch jene vom August 2021 ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung des korrigierten Plans wird auf Basis des angepassten Plans (Entwurf August 2021) wiederholt. Während der Bekanntmachung können Interessierte den Plan, bestehend aus der Richtplankarte, dem Richtplantext und dem Planungsbericht, einsehen und sich dazu äussern. Als letzter Schritt in diesem Revisionsprozess soll sodann die korrigierte Richtplanung dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht werden. Für Fragen zum Plan steht das Bauamt zur Verfügung.