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Feuerungskontrolle

Sehr viele Gebäude sind mit einer Heizung ausgerüstet. Dies ergibt eine grosse Anzahl von verschiedenen Feuerungen. Entsprechend wichtig sind die Qualität der Anlagen und des Brennstoffes sowie die fachmännische Bedienung. Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit auch zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- und Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Neue Organisation

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW sowie von Holzfeuerungen bis 70 kW wurde in der Stadt Weinfelden per 1. Oktober 2022 neu geregelt. Das Kaminfegergeschäft Erich Rusch (Tel. 071 622 36 36, infoNULL@kaminfeger-rusch.ch) ist die durch den Stadtrat eingesetzte Fachstelle Feuerungskontrolle. Sie überwacht den Vollzug der Feuerungskontrolle administrativ und führt die ihr übertragenden Messungen und Kontrollen durch.

Die Stadt Weinfelden hat sich für das Modell 2 (liberalisiert) entschieden. Dies bedeutet, dass die Abnahme der Anlage durch die Fachstelle Feuerungskontrolle zu erfolgen hat. Für die periodischen Messungen hat der Anlagebesitzer die Wahlmöglichkeit, seine Anlage durch die Fachstelle Feuerungskontrolle oder durch eine anerkannte Fachperson der Mess- und Heizungsbranche überprüfen zu lassen, welche die Messresultate der Fachstelle Feuerungskontrolle der Stadt übermittelt. Die Fachstelle Feuerungskontrolle verschickt Aufforderungen zur Kontrolle der Anlage, überprüft die eingehenden Messberichte und veranlasst bei Bedarf eine Sanierungsverfügung durch die Stadt.

Messdienstleister Feuerungskontrolle

Die Übersichtsliste mit den zugelassenen Messdienstleistern für die Durchführung der Feuerungskontrolle in Weinfelden finden Sie hier:

Gebühren Feuerungskontrolle

Durch die Stadt Weinfelden sind folgende Gebühren für Feuerungskontrollen durch die eingesetzte Fachstelle festgelegt worden:

Gesetzliche Grundlagen

Kontakte

Fachstelle Feuerungskontrolle: Kaminfegergeschäft Rusch, Egelseestrasse 40, 8570 Weinfelden, Telefon 071 622 36 36, infoNULL@kaminfeger-rusch.ch

Übergeordnete Anlaufstelle: Feuerschutzamt c/o Bauamt Weinfelden, Rathausstrasse 2, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 83 80, bauamtNULL@weinfelden.ch

 

Zuständiges Amt

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