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Dienstleistungen A-Z

Gastgewerbe / Handel mit alkoholhaltigen Getränken

Gesuche für eine Bewilligung für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit oder für den Handel mit Alkoholhaltigen Getränken sind mindestens zwei Monate vor der gewünschten Eröffnung an die Stadtkanzlei, Frauenfelderstrasse 8, 8570 Weinfelden, einzureichen. Auskünfte werden unter 071 626 83 23 erteilt. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Informationen/Vorschriften muss mit dem Bauamt, 071 626 83 80, Kontakt aufgenommen werden.
Für die Bewilligungserteilung wird eine Gebühr erhoben. Bewilligungen können mit Auflagen und Bedingungen verbunden sowie befristet werden. Die Bewilligung für einen neuen Betrieb wird erst erstellt, wenn die Räume und Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Diesbezüglich muss vorgängig ein Baugesuch beim Bauamt eingereicht werden.

Bewilligungsarten

Es wird unter folgenden Betriebsbewilligungen unterschieden:

  • Gastgewerbliche Tätigkeit 
  • Für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken

Bewilligung

Eine Bewilligung benötigt gemäss Gastgewerbegesetz des Kantons Thurgau wer

  • eine gastgewerbliche Tätigkeit ausführt:
    • Beherbergung von Gästen; 
    • Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle; 
    • Überlassen von Räumen oder von Plazt zum Genuss von Speisen und Getränken oder zum vorübergehenden Aufenthalt.
  • mit alkoholischen Getränken handelt (Verkauf, Vermittlung, entgeltliche Abgabe). 

Zuständiges Amt

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