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Dienstleistungen A-Z

Taxi für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder schlecht erschlossenem Wohnort

Die Stadt Weinfelden bietet für bestimmte Personengruppen einen subventionierten Taxidienst an. Im Sinne eines Pilotprojekts werden Taxifahrten der Firma Thur-Taxi AG im ganzen Stadtgebiet Weinfelden mit 30% des effektiven Fahrpreises vergünstigt.

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf das subventionierte Taxi:

  • Personen ab 64 (Frauen) respektive 65 Jahren (Männer)
  • Personen, die ungenügend durch den ÖV erschlossen sind (siehe Karte)
  • Personen mit einer IV-Rente
  • Personen, die über einen Kulturlegi-Ausweis verfügen

Damit das Angebot beansprucht werden kann, wird ein «Ausweis für subventionierte Taxifahrten» benötigt. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt jeweils 2 Jahre.

Der Ausweis kann bei der Fachstelle Gesellschaft & Gesundheit von Dienstag bis Freitag zu Schalteröffnungszeiten, telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.

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Karte

Kontakt
Roger Stalder
Leiter Fachstelle Gesellschaft & Gesundheit
071 626 83 60
fachstelleg&gNULL@weinfelden.ch

Wichtigste Fragen und Antworten

Frage

Antwort

Kann ich mit diesem Ausweis eine Vergünstigung bis an die Gemeindesgrenze haben, auch wenn ich mein Zielort z.B. Märstetten ist?

Nein, die Vergünstigung gilt ausschliesslich für Verbindungen innerhalb des definierten Stadtgebietes gemäss der Karte.

Ist der Ausweis übertragbar?

Nein, er ist personalisiert.

Warum gilt dieses Angebot nicht für alle Weinfelderinnen und Weinfelder?

Wichtig ist: Das Angebot ist primär für Personen gedacht, die eingeschränkt sind in ihrer Mobilität oder die in schlecht erschlossenen Gebieten wohnen. Zudem ist ein grosser Teil der Bevölkerung gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Die Grösse Weinfeldens ist überschaubar, viele Wege sind kurz. Das aktuelle Angebot wird im Sinne eines Pilotprojekts getestet. Allfällige Änderungen des Systems sind abhängig von dessen Evaluation.

Wie wurden die Zonen auf der Karte definiert?

Die Zonen unterliegen Kriterien des ÖV-Erschliessungskreises (definierter Radius rund um ÖV-Haltestellen). Die Aussengrenze wird durch die Gemeindesgrenze definiert.

Wie komme ich zu diesem Ausweis?

Der Ausweis kann bei der Fachstelle Gesellschaft & Gesundheit von Dienstag bis Freitag zu Schalteröffnungszeiten, telefonisch (DI bis FR, 071 626 83 60) oder per E-Mail (fachstelleg&g@weinfelden.ch) beantragt werden.

Wie erhalte ich die Preisreduktion beim Taxi-Unternehmen?

 

Damit das Angebot beansprucht werden kann, wird ein «Ausweis für subventionierte Taxifahrten» benötigt. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt jeweils 2 Jahre. Dieser muss dem Taxifahrer/der Taxifahrerin gezeigt werden. Dann wird Ihnen direkt der reduzierte Preis genannt, den es zu bezahlen gilt. Anschliessend müssen Sie mittels Visum dem Taxifahrer/der Taxifahrerin die Fahrt für die Weiterverrechnung an die Stadt bestätigen.

Bis wann ist das bisherige Angebot für die Einwohnerinnen und Einwohner von Burg, Oberhard und Weerswilen noch gültig? Bis zum 31. August 2024.

Zuständiges Amt

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