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Unterhaltsverträge

Am 1. Januar 2017 trat das revidierte Kindesunterhaltsrecht in Kraft (Art. 276 ff. ZGB). Für unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern ist die Regelung des Unterhalts mittels Unterhaltsvertrag empfehlenswert. Bei Einigkeit über die Unterhaltsregelung ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zwecks Genehmigung des Unterhaltsvertrages zuständig, ansonsten ist der Gerichtsweg zu beschreiten.

Weitere Informationen zum Thema «Kind unverheirateter Eltern» sind unter diesem Link zu finden

Für Auskünfte zur Regelung des Unterhalts sowie für die Genehmigung von Unterhaltsverträgen wird an die KESB Weinfelden verwiesen.

Zuständiges Amt

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